Die systemische 13 | Teil 1: Was ist der Unterschied zwischen Allparteilichkeit und Neutralität?
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Teil 1: Was ist der Unterschied zwischen Allparteilichkeit und Neutralität?
Eine Beitragsreihe von Dennis Sawatzki
Systemisches Coaching und seine theoretischen Grundlagen
Neutralität im Coaching – warum sie Grenzen hat
Der Begriff der Neutralität legt nahe, unparteiisch zu sein und überparteilich zu handeln. Grundlegend für systemisches Coaching sind jedoch die von C. Rogers beschriebenen Grundhaltungen, zu denen unter anderem Empathie und bedingungslose Wertschätzung zählen. Neutralität suggeriert eine professionelle Distanz – die es zweifelsohne braucht –, während Allparteilichkeit Raum für Schwingungsfähigkeit und Resonanz schafft.
Allparteilichkeit als Kern systemischer Haltung
Allparteilichkeit bedeutet in diesem Zusammenhang ein Wahrnehmen, Ernstnehmen und Annehmen aller Interessen. Systemische Coaches vertreten alle Zielgruppen – die Anwesenden und die Abwesenden – und gehen davon aus, dass jedem Handeln ein guter Grund und eine grundsätzlich positive Absicht zugrunde liegt (vgl. die Grundsätze der Gewaltfreien Kommunikation von M. B. Rosenberg).
Fokus auf Konstellationen statt Einzelpersonen
Systemisches Coaching betrachtet nicht nur Personen und Situationen, sondern vor allem die Konstellationen: Es fokussiert auf Verbindungslinien, Beziehungsachsen, Reziprozität und Interdependenz zwischen den Beteiligten.
Partei zu ergreifen und mit Einzelnen zu koalieren, würde die systemische Komplexität ignorieren; keine Partei zu ergreifen, wäre hingegen wenig empathisch und wertschätzend.
Die Annahme, dass jedes Verhalten in einem bestimmten Kontext Sinn ergibt, legt eine Allparteilichkeit nahe, um zwischen den Stühlen vermitteln und „dolmetschen“ zu können und so über Verständigung gegenseitiges Verständnis zu fördern.
Beispiel aus der Praxis: Allparteilichkeit in Lehrkräftefortbildungen
Als Moderator von Lehrkräftefortbildungen bin ich zwar nicht als Coach beauftragt, doch hilft auch hier das Prinzip der Allparteilichkeit. Bereits in der Auftragsklärung sowie während der Veranstaltung selbst müssen die Perspektiven aller berücksichtigt werden.
So gilt es, auch den Abwesenden eine Stimme zu verleihen und Partei für die unterschiedlichen Mitgliedsgruppen der Schulgemeinschaft zu ergreifen – etwa Schüler:innen, Eltern bzw. Erziehungsberechtigte, Teilzeit- und Vertretungslehrkräfte, Schulpsychologie, Schulsozialarbeit usw.
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